LITIGATION & ACTION2026-07-01T19:26:15+00:00

Litigation und Action der SLU

An dieser Stelle halten wir Sie über die aktuellen Ereignisse aus unserer Arbeit durch unseren Blog auf dem Laufenden:

Interview in der NJW: Rechtskenntnisse sozial einsetzen

Prof. Dr. Alexander Graser und Dr. Christoph Lindner wurden bei der NJW interviewt. Sie zeigen insbesondere auf, welche Rolle soziale Projekte im universitären Kontext spielen können.

Der Brumadinho Fall – Sachverhalt

Am 25. Januar 2019 brach auf dem Gebiet der Gemeinde Brumadinho im brasilianischen Bundesstaat Minas Gerais der Damm des Rückhaltebecken für Abraum und Schlamm der Eisenerzmine „Córrego do Feijão“, die vom Bergbaukonzern Vale S.A. betrieben wurde. Durch den Bruch bzw. die „Verflüssigung“ des Damms stürzten rund zwölf Millionen Kubikmeter Schlamm, der zahllose toxische Substanzen enthielt, ins Tal und richtete dort eine unvergleichliche Spur der Verwüstung an. Auf dem Weg dorthin begrub dieser neben anderen Gebäuden und einer ganzen Gemeinde u. a. die Kantine, in der ein Großteil der Arbeitnehmenden – ahnungslos in Anbetracht der nahenden Katastrophe – gerade Pause machten. Insgesamt kamen durch den Dammbruch 240 Arbeitnehmende und 32 weitere Personen ums Leben. Der Dammbruch zeitigte außerdem gravierende ökologische Folgen und verseuchte mit großen Teilen des Flusses Paraopeba zeitgleich das Trinkwasser vieler Menschen vor Ort.

Offiziell galt der Damm als „stabil“. So wurde die Sicherheit und Standfestigkeit des Dammes zuletzt erst im September 2018 von einem hundertprozentigen Tochterunternehmen des TÜV-Süd zertifiziert. Dass der Damm den notwendigen Stabilitätsfaktor tatsächlich nicht erfüllte, war den Mitarbeitenden des beauftragten Zertifizierungsunternehmens jedoch bekannt. Unter Mitwirkung einer Verbindungsperson der Konzernzentrale des TÜV Süd in München kam es dennoch zu einer Ausstellung des notwendigen Zertifikats. Dies hatte zur Folge, dass der sich später in dem Dammbruch realisierenden Gefahr in keinster Weise (durch Nachbesserung oder Evakuierung) vorgebeugt werden konnte. Die zu Unrecht erfolgte Zertifizierung war deshalb kausal für einen der tödlichsten Industrieunfälle des 21. Jahrhunderts.

 

Brasilianische Rechtsanwendung mit einer Prise postkolonialistischer Überheblichkeit?

Brumadinho-Fall – Besuch der mündlichen Verhandlung im Parallelverfahren

En paz descanse – vor dem Justizpalast in München verlesen Hinterbliebene die Namen der 272 Opfer des Dammbruchs in Brasilien. Auch die Medien sind vor Ort, genau wie wir.

Am 26. Mai 2026 wohnte das Team der SLU der mündlichen Verhandlung im Parallelverfahren (Az. 28 O 14821/19) des Brumadinho-Falls vor dem Landgericht München I bei, dem ersten der drei Verhandlungstage.

Im Brumadinho-Fall ist im Januar 2019 ein Staudamm einer Eisenerzmine gebrochen, der zuvor von einer Tochtergesellschaft des TÜV-Süds zertifiziert worden war. Und das, obwohl die Stabilität des Dammes bereits in Frage stand – auch seitens der Tochtergesellschaft. Der Damm entsprach zum Zeitpunkt der Zertifizierung nicht dem sonst üblichen Sicherheitsfaktor, die Bauart selbst gehörte ohnehin schon zu den gefährlichsten ihrer Art. Daher holte die Tochtergesellschaft die Meinung des TÜV-Süds ein. Unmittelbar nachdem die Tochtergesellschaft einem entsandten Bauingenieur des Mutterkonzerns den zu geringen Sicherheitsfaktor präsentiert hatte, wurde der Damm als stabil zertifiziert.

Im Zusammenhang mit dem Vorfall sind zahlreiche Gerichtsverfahren im Gange. Darunter auch die von uns betreute zivilrechtliche Klage, die auf den Ersatz von immateriellen Schäden abzielt – das von uns besuchte Parallelverfahren richtet sich hingegen auf den Ersatz von materiellen Schäden.

In diesem Verfahren klagt unter anderem die Gemeinde Brumadinho sowie Angehörige von Opfern des Vorfalls gegen die TÜV-Süd AG. Die Klägerseite wird von Herrn Dr. Jan Erik Spangenberg vertreten, während auf Beklagtenseite die Anwaltskanzlei Hengeler Mueller steht.

Die erfrischenderweise aus drei Richterinnen bestehende Kammer gab zu Beginn der Verhandlung einen Überblick über die insgesamt drei Verhandlungstage. Der von uns besuchte Sitzungstag diente der Befragung des Rechtssachverständigen Herrn Dr. Jan Peter Schmidt, der auch zuvor ein ausführliches Gutachten zum einschlägigen brasilianischen Recht erstellt hatte. Was für ein Mehrgewinn für die anwesenden brasilianischen Anwälte, das brasilianische Recht aus guter deutscher dogmatischer Sicht erklärt zu kriegen!

Den Leser mag der Umstand verwundern, dass ein Rechtssachverständiger befragt wird – Rechtsfragen sind ja gerade vom Gericht zu beantworten. In diesem Fall ist die Lage deutlich komplizierter: Das Verfahren läuft prozessual nach deutschem Recht ab; materiell wird aber nach brasilianischem Recht entschieden. Für das deutsche Gericht stellt sich also die schwierige Frage, wie brasilianisches Recht anzuwenden ist – insbesondere hinsichtlich Kausalität, Zurechenbarkeit und der Notwendigkeit eines Verschuldens.

Grundsätzlich ähneln sich die deutsche und die brasilianische Rechtsordnung, wobei brasilianische Gerichte auch rechtspolitische Erwägungsgründe in Betracht ziehen, so der Rechtssachverständige. Der Fokus läge auf einer zielorientierten Anwendung des Rechts. Gleichzeitig stellt er in Frage, inwiefern ein deutsches Gericht dieser Methodik nachkommen sollte.

Wir hingegen stellen uns die Frage, wozu das Gutachten dienen soll, wenn brasilianische Rechtsgrundsätze ohnehin außer Acht gelassen werden. Besonders hervorzuheben ist dabei ein Austausch zu einem Urteil des höchsten brasilianischen Zivilgerichts. Diese Entscheidung begründet eine Herabsetzung der Anforderungen der Kausalität in Fällen wie denen unseres Ausgangsfalls.

Würde der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland ein solches Urteil treffen, so wäre dieses für die künftige Anwendung des Rechts maßgeblich.

Der Rechtssachverständige misst der brasilianischen Entscheidung jedoch deutlich weniger Gewicht zu. Die Erklärung: Der BGH würde sich ja – anders als das brasilianische höchste Zivilgericht – seine Entscheidungen gut überlegen und seine Rechtsprechung nicht ohne Weiteres ändern, ohnehin sei das konkrete brasilianische Urteil in seiner Begründung nicht überzeugend.

Aber nicht nur der Rechtssachverständige konnte sich von guter deutscher Dogmatik nicht lösen, auch die Beklagtenseite stellte ihm wiederholt Nachfragen zu Maßstäben nach dem deutschen Recht – und das, obwohl Hr. Dr. Schmidt selbst mehrfach darauf hinwies, dass diese nicht in den gefragten Bereich der brasilianischen Rechtsanwendung fielen. Der Sinn und Zweck eines Rechtssachverständigen für die Anwendung brasilianischen Rechts wurde hier wohl zeitweise verfehlt. Hier muss jedoch gesagt sein, dass dies bei der Komplexität des Sachverhalts wohl auch schwer zu vermeiden ist.

Insgesamt legen die Ausführungen des Sachverständigen den Schluss nahe, dass das zugrundeliegende brasilianische Recht, insbesondere unter Berücksichtigung rechtspolitischer Erwägungsgründe, eine juristische Verantwortlichkeit des TÜV-Süds sieht.

Aber wie geht es nun weiter im Fall Brumadinho? Um genauere sachliche Umstände bestimmen zu können, braucht es im Herbst noch weitere Befragungen eines technischen Gutachters, bevor wir auf eine Entscheidung hoffen können.

Diese Entscheidung im Parallelverfahren wird sodann auch richtungsweisend in unserem eigenen Verfahren sein – es wird Zeit, dass nach sieben Jahren endlich Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen herrscht.

Die geäußerten Ansichten spiegeln die Meinung der Autor:innen (Mitglieder der SLU) wider und entsprechen insbesondere nicht zwingend der Haltung der Prozessvertreter.

Nach oben